|     | 

Maßnahmen für Dienstwagen


mesures-vehicules-de-fonction-logo-article

Voraussetzungen

  • Begünstigte :
    • Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen
    • Gebiets- und Nicht-Gebietsansässige
  • Zielt ab auf den Fall der Entscheidung für die pauschale Bewertung des geldwerten Vorteils (die Option der Bewertung des geldwerten Vorteils nach dem Kilometerpreis bleibt bestehen)
  • Betrifft die Firmenwagen der Kategorie M1, die dem Arbeitgeber gehören oder von diesem gemietet oder geleast werden und von ihm dem Arbeitnehmer zumindest zum Teil für nicht gewerbliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden (Tabelle)
  • Steuerermäßigung für Fahrräder und Pedelecs25, die dem Arbeitgeber gehören oder von ihm gemietet oder geleast werden und von ihm zumindest zum Teil dem Arbeitnehmer für nicht gewerbliche Zwecke zur Verfügung gestellt werden
  • Der Prozentsatz für den geldwerten Vorteil, der für Dienstwagen anzusetzen ist, stützt sich auf den Gesamteinkaufspreis für das Fahrzeug im Neuzustand (*) 
  • Der Steuervorteil für den Restwert der Fahrzeuge berechnet sich nach dem Pauschalsatz von 1,5% an monatlicher Wertminderung (Fiktion), unabhängig vom angewendeten Wert (0,5%-1,8%); für Fahrräder und Pedelecs25 gilt kein Restwert, da die Steuerermäßigung in Form des geldwerten Vorteils erfolgt
  • Anwendbar für alle neuen Verträge, die nach dem 1. Januar 2017 abgeschlossen werden
  • Die Zulassungs-und die Konformitätsbescheinigung für ein Kraftfahrzeug sind dem Antrag beizufügen

Siehe großherzogliche Verordnung vom 23. September 2016 über die Durchführung von Artikel 104, 3. Absatz des Änderungsgesetzes über die Einkommenssteuer

(*) einschliesslich Optionen und verminderte MwSt, gegebenenfalls Preisnachlässe