Privatfahrzeuge
- Welche Fahrzeugtypen
kommen für den Steuerfreibetrag von 5.000€/2.500 € für Privatwagen in Frage? - Förderfähig mit einem Betrag von
5.000€ sind « emissionsfreie » Fahrzeuge, d.h. solche
mit 100%igem Elektroantrieb oder mit Brennstoff-/Wasserstoffzellantrieb. Wieder
aufladbare Hybridelektrofahrzeuge werden mit einem Freibetrag von 2.500 €
gefördert. Außerdem muss das Fahrzeug in der Kategorie M1 eingestuft sein,
d.h. zusätzlich zum Fahrersitz dürfen maximal acht Sitzplätze vorhanden
sein. Das schließt Drei- und Vierradfahrzeuge ebenso aus wie Minibusse.
- Kann jedes
Hybridfahrzeug den Steuerfreibetrag von 2.500 € für Privatwagen in
Anspruch nehmen? – Das geht nur, wenn es sich um ein Hybridelektrofahrzeug handelt,
das von einer externen Energiequelle wieder aufgeladen wird, deren CO2
Emissionen 50 g CO2/km nicht überschreiten und deren
Erstzulassung nach dem 31. Dezember 2017 erfolgt ist.
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Was ist
ein wieder aufladbares Hybridelektrofahrzeug? Bei dem unter der englischsprachigen Abkürzung bekannnten PHEV (« plug-in hybrid electric vehicle »)
handelt es sich um ein selbstfahrendes Hybridelektrofahrzeug, das zum Zweck
seiner mechanischen Vorwärtsbewegung seine Energie aus den folgenden zwei
Quellen bezieht, die für Energie bzw. Energiespeicherung im Auto angebracht sind:
– verbrennbarer Treibstoff
– eine Energiespeichereinrichtung oder Stromversorgung
(wie insbesondere eine Batterie, ein Kondensator, ein Schwungrad oder ein Generator),
die es erlauben, die gesamte speicherbare Elektrizität durch eine externe,
nicht am Auto angebrachte Energiequelle wieder aufzuladen.
- Ich habe ein wieder aufladbares Hybridelektrofahrzeug
vor dem 1. Januar 2018 gekauft. Kann ich dafür
2500 € in meiner Steuererklärung für 2018 in Abzug bringen?
Wenn die Erstzulassung des wieder aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs nach
dem 1. Januar 2018 erfolgt, kann für das Fahrzeug der Freibetrag von 2.500
€ in Abzug gebracht werden.
- Muss ich Inländer
sein, um den Steuerfreibetrag für nachhaltige Mobilität in Anspruch nehmen
zu können? – Hier
gibt es keine Beschränkung der Gebietsansässigkeit.
- Sind die Freibeträge
von 300 €, 2.500 € oder 5.000 € Pauschalbeträge? – Ja,
nach Abzug anderer Subventionen und Beihilfen. Der Steuerfreibetrag für
nachhaltige Mobilität durch weitere Freibeträge wird weder verringert noch
gedeckelt.
- Sind die Freibeträge
von 5.000 € und von 2.500 € für 100%ige Elektrofahrzeuge und wieder
aufladbare Hybridelektrofahrzeuge kumulierbar,
wenn sie als Privatwagen genutzt werden? Nein, nur einer dieser beiden Freibeträge (5.000€
oder 2.500€) kann von der Steuer abgezogen werden und ist kumulierbar mit dem Freibetrag von 300€ für ein Fahrrad
oder ein Pedelec25.
- Ich bin europäischer
Beamter. Kann ich die Steuervergünstigung für nachhaltige Mobilität bekommen?
– Wenn Sie nur
ein Gehalt beziehen, das bei der Bestimmung der Einkommenssteuer in
Luxemburg nicht berücksichtigt wird, kann Ihnen der Steuerabzug für
nachhaltige Mobilität nicht gewährt werden. Verfügen Sie dagegen über
(andere) in Luxemburg besteuerbare Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen, Wertzuwächse),
kann Ihnen der Steuerabzug für nachhaltige Mobilität gewährt werden.
- Gibt es eine
Einschränkung des Einkaufsortes für ein Fahrrad/Fahrzeug, um den Steuerabzug
von 300€ bzw. von 5.000 € zu bekommen? – Es gibt
keine Einschränkung hinsichtlich des Kaufortes für Fahrrad oder Fahrzeug,
solange es sich um ein Fahrrad/Fahrzeug im Neuzustand handelt und die
Rechnung die für die Steuerbehörden geltenden gesetzlichen Bestimmungen
einhält. Jedwede Subvention oder Beihilfe, besonders von ausländischen
Behörden, wird vom Steuerfreibetrag abgezogen.
- Welche
Rechtsgrundlage gilt? - Es gilt Artikel 129 des LIR (Änderungsgesetz
vom 4. Dezember 1967 über die Einkommenssteuer).
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Was mache ich, wenn ich ein förderfähiges Fahrzeug erworben habe? – Sie müssen die Rechnung aufbewahren und
zusammen mit den Nachweisen Ihrer Steuererklärung oder Ihrem
Lohnsteuerjahresausgleich hinzufügen. Ein Antrag auf Vorlage Ihrer
Steuererklärung wird Ihnen von Ihrem zuständigen Finanzamt im ersten Trimester des Folgejahres (n +1) für das laufende Jahr (n)
zugeschickt.
Fahrräder zum privaten Gebrauch
- Was ist ein Pedelec25? – Ein Pedelec25 ist ein Fahrrad mit
elektrischem Hilfsmotor von einer kontinuierlichen maximalen Leistung von
250 Watt, der seinen Betrieb einstellt, sobald der Fahrer nicht mehr in
die Pedale tritt oder die 25 km/h überschritten werden. Ein Pedelec25 ist ein
Zweirad im Sinn der Straßenverkehrsordnung und genießt deshalb dieselben
gesetzlichen Vorteile wie ein konventionelles Fahrrad.
- Was ist ein Pedelec45? – Mit diesem Namen werden Fahrzeuge
bezeichnet, die wie ein Pedelec 25 aussehen, deren Hilfsmotor aber leistungsstärker ist oder
deren elektrische Unterstützung bei einer Geschwindigkeit von 25km/h nicht
aufhört. Dieser Fahrzeugtyp, auch « speed-pedelec
» oder « e-Bike » genannt, ist im Sinn der Straßenverkehrsordnung
tatsächlich ein Kraftrad. Im Vergleich zum Fahrrad oder zum Pedelec25
genießt es keinerlei Vergünstigung, weder steuerlich noch bei der Nutzung
der Fahrradinfrastruktur.
- Welche Informationen
müssen sich auf der Rechnung befinden, damit diese für einen Steuerabzug
von 300€ in Frage kommt? – Die Rechnung muss neben dem Namen des Käufers, dem Datum und dem
Zusatz « Fahrrad im Sinn der Straßenverkehrsordnung» die weiteren
typischen Informationen wie den Preis enthalten.
- Was ist « ein
Fahrrad im Sinn der Straßenverkehrsordnung”? – Ein Fahrrad im Sinn der
Straßenverkehrsordnung ist ein Zweirad (« Fahrrad ohne Motor ») oder ein
Zweirad mit Pedalunterstützung durch einen Elektromotor, der die beiden
folgenden Charakteristiken aufweist (« pedelec25 »): die kontinuierliche maximale
Nominalleistung überschreitet nicht 250 Watt; die Leistung geht progressiv
zurück bei zunehmender Geschwindigkeit des Fahrzeugs und hört ganz auf,
sobald das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht hat oder
auch früher, wenn die Person(en) auf dem Fahrzeug nicht mehr in die Pedale
treten. Die Fahrräder im Sinn der Straßenverkehrsordnung können von unterscheidlichem Typus sein: Stadtrad,
VTT, Trekkingfahrrad, BMX, Rennrad, cargo-bike etc.
- Muss ein Pedelec25 von
der SNCT zugelassen werden? – Nein, gesetzlich ist das nicht erforderlich, da es keinen
Unterschied zwischen einem Pedelec25 und einem konventionellen Fahrrad
gibt.
- Kann ich einen
Steuerabzug für nachhaltige Mobilität für zwei Fahrräder für mich
beantragen, wenn mein Ehepartner, mit dem ich gemeinsam steuerlich
veranlagt werde, keinen für sich auf der Steuererklärung beantragt? – Nein, der Freibetrag von 300€ für
nachhaltige Mobilität gilt nur für ein einziges Fahrrad oder Pedelec25 pro
volljähriger Person (deren Name auf der Rechnung angegeben sein muss). Er
wird alle fünf Jahre gewährt.
- Ist der Freibetrag
für nachhaltige Mobilität von 300€ für ein Fahrrad oder Pedelec25 kumulierbar mit dem Freibetrag für nachhaltige
Mobilität von 5000 € für ein 100%ig elektrisches Privatfahrzeug oder von
2.500 € für ein wieder aufladbares Hybridelektrofahrzeug? – Ja.
- Ist der Freibetrag
von 300€ für nachhaltige Mobilität begrenzt auf bestimmte Fahrrad-oder
Pedelec25-Typen? – Nein, es reicht aus, daß das Fahrzeug ein
« Fahrrad im Sinn der Straßenverkehrsordnung » ist, unabhängig vom Typ,
sei es Stadtrad, VTT, Rennrad, cargo-bike oder ein anderes.
- Kann ich einen Freibetrag
für nachhaltige Mobilität von 300 € für ein gebrauchtes Fahrrad beantragen? – Nein, der Freibetrag für
nachhaltige Mobilität gilt nur für ein neues Fahrrad oder Pedelec25, das
frühestens am 1. Januar 2017 gekauft wurde. Auf der Rechnung dafür muss
der Name des Käufers vermerkt sein.
- Kann das Geschäft
nicht einfach die 300 € vom Verkaufspreis abziehen? – Nein, denn es handelt sich nicht
um eine Kaufprämie, sondern um einen Steuerfreibetrag für nachhaltige
Mobilität, d.h. um einen steuerlichen Abzug von ihrem versteuerbaren
Jahreseinkommen, in dessen Genuss Sie nur kämen, wenn Ihre Steuerbehörde
im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr tätig würde, in dem
Sie das Fahrrad oder das Pedelec25 gekauft haben.
- Gibt es eine
Beschränkung für den Kaufort des
Fahrrads/Fahrzeugs, wenn man den Steuerfreibetrag von 300 € Euro bzw. von 2.500€/5.000
€ bekommen möchte? – Es gibt keine Einschränkung beim Kaufort
für das Fahrrad/Fahrzeug, solange Fahrrad oder Fahrzeug neu sind und die Rechnung
die gesetzlichen Bedingungen einhält, damit sie von den Steuerbehörden
akzeptiert werden kann. Jede Subvention oder Beihilfe, insbesondere von
ausländischen Behörden, wird vom Freibetrag abgezogen.
- Gilt der Freibetrag
von 300 € auch für elektrische Tretroller, Elektroräder (Solowheel)? Nein, er gilt nur für Fahrräder, elektrische
Fahrräder und Pedelecs25.
- Ist der Freibetrag
von 300 € kumulierbar für ein Fahrrad und ein Pedelec25?
Nein, nur
ein einmaliger Freibetrag von 300€ für ein Fahrrad oder ein Pedelec25 ist kumulierbar mit einem Freibetrag von 5.000/2.500 € für
ein 100%iges Elektroauto oder ein wieder aufladbares Hybridelektrofahrzeug.
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Was mache ich, wenn ich ein förderfähiges Fahrrad oder Pedelec25
gekauft habe? – Sie müssen
die Rechnung aufheben und zusammen mit den Nachweisen Ihrer Steuererklärung
oder Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich hinzufügen. Ein Antrag auf Vorlage Ihrer
Steuererklärung wird Ihnen von Ihrem zuständigen Finanzamt (link hier) im
ersten Trimester des Folgejahres (n +1) für das laufende Jahr (n) zugeschickt.
- Welche
Rechtsgrundlage gilt? – Es gilt Artikel 129 des LIR (Änderungsgesetz vom 4. Dezember 1967 über
die Einkommenssteuer)
Dienstwagen
- Ich bekomme von
meinem Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Gilt
hier die neue Messtabelle über den pauschalen geldwerten Vorteil? – Für jeden neuen Vertrag über einen
Dienstwagen, der ab dem 1. Januar 2017 abgeschlossen wurde, gilt die neue
Tabelle über den pauschalen geldwerten Vorteil. Die alten Verträge über
den geldwerten Vorteil von 1,5% behalten ihre Gültigkeit.
- Gibt es eine Steuerermäßigung
für geleaste Fahrräder oder Pedelec25? – Wird mir ein Fahrrad oder Pedelec25 von
meinem Arbeitgeber als Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt, kann vom
Arbeitnehmer kein geldwerter Vorteil beantragt werden.
- Muss ich Inländer
sein, um den pauschalen geldwerten Vorteil zu bekommen? – Es gilt keine Einschränkung der
Gebietsansässigkeit.
- Muss ich eine
Steuererklärung machen, um von den verschiedenen Steuervorteilen zu profitieren?
- Es gelten die
allgemeinen Steuerregeln. Die neue Tabelle für den geldwerten Vorteil wird
von meinem Arbeitgeber bei der Erstellung meiner monatlichen Gehaltsabrechnung
berücksichtigt.
- Welcher pauschale
geldwerte Vorteil für Dienstwagen wird auf mein Plug-in-Hybridauto
angewendet? – Der
anwendbare Satz hängt von den CO2 Emissionen und dem Motortyp ab (Hybrid/Benzin oder Hybrid/Diesel).
- Welche Angabe ist
entscheidend, um den reduzierten geldwerten Vorteil für einen Dienstwagen
zu bekommen, der weniger Emissionen ausstößt? – Der für die Berechnung des
geldwerten Vorteils ihres Fahrzeugs zu berücksichtigende CO2 Emissionssatz
ist nicht zwangsläufig derjenige, der in den Ausstellungsräumen der
Händler oder in den Handelskatalogen angegeben ist. Der für die Berechnung
Ihres geldwerten Vorteils zugrunde zu legender CO2
Emissionssatz ist ein gemischter Satz (und nicht der städtische oder
außerstädtische Satz), der sich auf der Konformitätsbescheinigung Ihres
Fahrzeugs befindet. Er kann sich je nach Ausrüstung ändern. Lassen Sie
sich vom Fleetmanager Ihres Betriebes oder dem
Verkäufer beraten, um mehr darüber zu erfahren.
- Welche
Rechtsgrundlage gilt? – Es gilt die großherzogliche Verordnung vom 23. Dezember 2016 zur Durchführung von Artikel
104, 3. Absatz, des Änderungsgesetzes vom 4. Dezember 1967 über die Einkommmenssteuer
Firmenwagen (ab 1. Januar
2018)
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Wie
fällt die Steuervergünstigung aus? Bestimmte Investitionen, die von den gewerblichen,
industriellen, handwerklichen oder Bergbauunternehmen mit Sitz im Großherzogtum
Luxemburg getätigt werden, bekommen auf Antrag eine Steuervergünstigung auf
ihre unternehmerischen Einkünfte gewährt. Die Vergünstigung besteht aus einem
Steuernachlass auf Zusatzinvestition in abschreibbare körperliche Güter mit
Ausnahme von Gebäuden, Viehbestand sowie mineralischen und fossilen
Lagerstätten. Sie ist innerhalb des Wirtschaftsjahres des betreffenden
Unternehmens zu tätigen.
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Die 2. Vergünstigung wird
gewährt, weil die Investition innerhalb des Wirtschaftsjahres des Unternehmens
vorgenommen wird. Dieser globale Vergünstigung genannte Freibetrag beläuft sich auf 8% für
die 1. Tranche, die bei 150.000 € gedeckelt ist, und auf 2% für die
Investitionstranche, die über diese 150.000 € hinausgeht und für
förderfähige Investitionen in Anmerkung kommt.
Die Freibeträge werden von der Steuer abgezogen, die das Unternehmen für
das laufende Steuerjahr schuldet. Ein Aufschub kann innerhalb der zehn
folgenden Steuerjahre gewährt werden.
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Sind
Fuhrparks, die von einem Leasingunternehmen in Form 100%iger Elektroautos zur
Verfügung gestellt werden, förderfähig? - Ja, nach denselben Bedingungen wie jede andere
Steuervergünstigung für Investition. Sie wird entweder dem Leasinggeber oder
dem Nehmer als Investor gewährt. Hier gelten die Bestimmungen der
großherzoglichen Verordnung vom 29. Oktober 1987 über die Durchführung von Artikel
152a, Paragraph 9 L.I.R. sowie die erläuternden Rundschreiben der
Steuerverwaltung.
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Wie
stelle ich den Antrag auf Steuervergünstigung für Investition? –Das Formular (Modellformular 800) für
Investitionssteuervergünstigung muss ausgefüllt und der unternehmerischen
Steuererklärung beigefügt werden.
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Welche Fahrzeugtypen kommen für Steuervergünstigungen bei
Firmenwagen in Frage? - Fahrzeuge,
die auf das Unternehmen zugelassen sind und emissionsfrei fahren, können die Steuervergünstigung bekommen. Die
Fahrzeuge müssen neu sein. Ausgeschlossen sind Fahrräder, Pedelec25, Vierradfahrzeuge
sowie Hybridelektroautos und wieder aufladbare Hybridelektrowagen.
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Gilt die Steuervergünstigung auch für ein Fahrzeug, das
emissionsfrei fährt und von einem Dritten erworben wurde? - Nein, die Investitionssteuervergünstigung gilt nur
für Investititionen, die im handwerklichen,
gewerblichen oder industriellen Unternehmen getätigt werden und auf den Namen
eines Unternehmens zugelassen sind.
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Sind geldwerter Vorteil für Dienstwagen und Investitionssteuervergünstigung
für ein Unternehmen kumulierbar? - Nein, man beantragt entweder das eine oder das
andere. Entweder wird das Fahrzeug zumindest teilweise dem Arbeitnehmer für
eine private Nutzung zur Verfügung gestellt, und dann berechnet sich der geldwerte
Vorteil nach der neuen Tabelle für den Fahrzeughalter, oder das Fahrzeug wird
nur einer gewerblichen Nutzung zugeführt, und dann hat das Unternehmen Anrecht
auf die Investitionssteuervergünstigung.
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Ich bin ein Dienstleistungsunternehmen. Kann ich die Steuervergünstigung
für meine Firmenwagen bekommen? – Neue
Personenwagen der Kategorie M1, die ab dem 1. Januar 2018 auf den Namen des
Unternehmens zugelassen sind und emissionsfrei fahren, profitieren von der
Steuervergünstigung für Investitionen bis zu einer Höhe von 50.000€ im
Anschaffungspreis pro Auto im Rahmen der allgemeinen gesetzlichen Regelung für
Steuervergünstigungen.
- Ich bin ein
Transportunternehmen. Kann ich die Steuervergünstigung für meine
Firmenwagen in Anspruch nehmen? – Verfügen Sie ausschließlich über Fahrzeuge für
den Transport von Personen oder Waren, die für den Transport von Gütern
oder Waren genutzt werden oder über Kraftfahrzeuge für den Transport von
Arbeitnehmern zu und von Ihrem Arbeitsplatz mit einer Sitzplatzkapazität
von mindestens 9 Personen, Fahrer eingeschlossen, ändert sich nichts, da
diese Fahrzeuge schon die Steuervergünstigung erhalten hatten. Hatten Sie
noch andere Fahrzeuge Ihrem Personal zur Verfügung gestellt (Betriebsfuhrpark,
Dienstwagen, Carpool), so profitieren sie von
der Steuervergünstigung, sofern sie emissionsfrei fahren.
- Ich habe eine A.s.b.l. Kann ich die Steuervergünstigung für meine
Firmenwagen in Anspruch nehmen? -Nein, die Steuervergünstigung im Allgemeinen
und ihre Ausdehnung auf Firmenwagen, die emissionsfrei fahren, gilt nur für Unternehmen, die Körperschaftssteuer
zahlen.
- Gibt es eine
Einschränkung hinsichtlich des Kaufortes für das emissionsfreie Fahrzeug,
um die Steuervergünstigung zu bekommen? Es gibt keine örtliche Einschränkung für den
Erwerb eines emissionsfreien Fahrzeugs.
- Welche Begrenzung
gibt es für den Kaufwert oder die Anzahl emissionsfreier Fahrzeuge, um die
Steuervergünstigung zu bekommen? – Der Kaufwert für die Fahrzeuge wird bis zu
einer Höhe von 50.000 € pro emissionsfrei fahrendem Fahrzeug
berücksichtigt (MwSt bei MwSt-pflichtigen
Unternehmen). Ansonsten gibt es keine Begrenzung außer der, dass die
Fahrzeuge auch tatsächlich auf luxemburger
Staatsgebiet fahren müssen.
- Welches ist die
Rechtsgrundlage? - Artikel 152a des LIR (Änderungsgesetz vom 4. Dezember 1967 über die
Einkommenssteuer).